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Pflege zu Hause

Brauchen Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause Hilfe?
Das Deutsche Rote Kreuz kann Ihnen auch zu Hause helfen.
Diese Hilfe nennt man:
Ambulante Pflege.
Diese Hilfe ist für alte oder kranke oder behinderte Menschen.
Diesen Menschen kann das Deutsche Rote Kreuz auch zu Hause helfen.

Ansprechpartner

Frau
Andrea Gutsch
Tel: 03496 - 405035
sozialstation@drk-koethen.de Siebenbrünnenpromenade 5 06366 Köthen (Anhalt)

Mit dieser Hilfe können Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause bleiben.Sie müssen nicht in ein Kranken-Haus.
Auch nicht wenn Sie krank oder behindert sind.
Die ambulante Pflege kann in vielen Situationen zu Hause helfen.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

Die ambulante Pflege kann Ihnen helfen:

  • Wenn Sie schon lange krank sind.

Man sagt auch:
Chronisch krank.

  • Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
  • Wenn Sie behindert sind.
  • Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
  • Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.

Man sagt auch:
Ein Rezept.

01 Deutsches Rotes Kreuz DRK, Einsatzbereiche / Aktivitaeten / Leistungen / Aufgaben, Sozialarbeit, Ambulante Pflege Hauspflege haeusliche Pflege, Strumpf, anziehen, Einmalhandschuhe, Betreuung Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkassen etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus- und Wundversorgung
  • Augentropfen  verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port

Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

  • Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
  • Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
  • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
  • Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
  • Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.

Wo kann ich mehr erfahren?

Wollen Sie mehr dazu wissen?

Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
Am Ende können Sie sich entscheiden.

Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
Man sagt auch:
Als Privat-Leistung.

Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflege-berater/ambulante-pflege.html

Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Die Leistungen der Pflegekassen

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung Betreuungs- und Entlastungsleistung
1 - - 125,00 €
2 332,00 € 761,00 € 125,00 €
3 573,00 € 1.432,00 € 125,00 €
4 765,00 € 1.778,00 € 125,00 €
5 947,00 € 2.200,00 € 125,00 €

 

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Verhinderungspflege

    Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
    Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leistungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
    Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

  • Behandlungspflege

    Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkassen etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

    • Injektionen
    • Verbände
    • Katheter legen und wechseln
    • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
    • Dekubitus- und Wundversorgung
    • Augentropfen  verabreichen
    • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
    • Absaugen
    • Stoma-Versorgung
    • Einläufe
    • Enterale Ernährung über PEG Sonde
    • Parenterale Ernährung über Port
  • Was tun wir für unsere Mitarbeiter in der ambulanten Pflege?

    Unsere Mitarbeiter*innen sind für die Klienten immer da. Damit Sie sich ebenso wohlfühlen und ihre Arbeitskraft erhalten bleibt haben wir als Unternehmen folgende Maßnahmen zur Unterstützung ergriffen:

    Bereich Ausbildung und Qualifizierung

    • Mitarbeiter*innen sollen zur Weiterbildung motiviert werden und die Themen dem Bedarf / Wünschen der Mitarbeiter*innen angepasst werden – In Entwicklungsgesprächen werden die Wünsche der Mitarbeiter zu Weiterqualifizierungen erfragt und anschließend die Umsetzungsmöglichkeiten geprüft.
    • Für die Übernahme von Funktionen und damit verbundener höherer Verantwortung werden Funktionszulagen gezahlt.

    Bereich Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung

    • Die Führungskräfte achten auf die Gesundheit der Mitarbeiter*innen im Zusammenhang mit den Arbeitsaufgaben und leben einen gesundheitsfördernden Führungsstil.
    • Teilzeitkräfte sollen, sofern gewünscht, auch Vollzeit arbeiten können, bzw. anders herum.
    • Berücksichtigung von Einarbeitungszeiten im Dienstplan.
    • Entwicklung betrieblicher Konzepte zur arbeitsprozessintegrierten Kompetenz – und Organisationsentwicklung: Mitarbeitergespräche und die Gefährdungsbeurteilung als Assessmentinstrumente, um eine Be- / oder Überlastung der Mitarbeiter*innen frühzeitig zu erkennen.
    • Mitarbeiter*innen, die aus einer längerfristigen Krankheit zurückkehren möchten, wird der Wiedereinstieg durch geeignete Maßnahmen erleichtert
    • Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden regelmäßig (ca. mit Wirkung für die nächsten zwei Jahre) auf der Führungsebene festgelegt und ggf. den geänderten Bedarfen der Mitarbeiter*innen angepasst.
    • Sicherstellung, dass die Beschäftigten Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung innerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen können.
    • Nutzung verfügbarer Angebote der Sozialversicherungen zur rückengerechten Pflege oder zum Haut- und Infektionsschutz. Umsetzung eines Konzeptes zum Hilfsmitteleinsatz und entsprechender Schulungen im Rahmen des QMs und Arbeitsschutzes.
    • Nutzung verfügbarer Informations- und Qualifizierungsangebote der BGW, insbesondere auch in Bezug auf Gewalt in der Pflege.
    • Verpflichtung der Dokumentation von Gewaltvorfällen gegenüber beruflich Pflegenden und anderen Mitarbeiter*innen im Betrieb.
    • Information der Mitarbeiter*innen über die Hilfe der BGW nach einem Gewaltvorfall.
    • Umsetzung von Maßnahmen, die zu einer besseren Mitarbeiterbindung führen (z.B. Teamevents, Teamseminare).
    • Beteiligung der Mitarbeiter*innen an der Dienstplangestaltung.
    • Beschäftigten werden soweit möglich auf Wunsch flexible oder lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle gewährt.
    • Wir stellen im Bereich der Hilfen der Haushaltsführung ausreichend hierzu qualifizierte Mitarbeiter*innen ein, dies unabhängig davon, mit welchen Mitteln die Leistung finanziert wird (§36 SGB XI oder §45b SGB XI)

    Bereich Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung

    • Mitarbeiter*innen werden digital unterstützt durch ihre Touren geführt.
    • ein digitales Kommunikationsmedium (SNAP) steht für bessere Absprachen untereinander zur Verfügung.
    • Innovative Versorgungsansätze werden geprüft und wenn möglich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter*innen umgesetzt (Messebesuche, Arbeitskreise etc.).

    Bereich Entlohnungsbedingungen in der Pflege

    • Es werden regelmäßig Verhandlungen mit den Pflegekassen geführt, um die Entlohnungsbedingungen in der Pflege zu Verbessern.
    • Ein Boni-System besteht, um die Mitarbeiter*innen zusätzlich zu motivieren und wertzuschätzen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.