header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.

Kurs für Erste Hilfe in Schulen und Betreuungs-Einrichtungen

Ansprechpartner

Frau
Gabi Reuter-Gappa Tel: 03496 - 405031
gabi.reuter@drk-koethen.de Siebenbrünnenpromenade 5
06366 Köthen (Anhalt)

Die Sicherheit in der Schule und im Kinder-Garten ist sehr wichtig.
Lehrer und Betreuer müssen im Not-Fall schnell Erste Hilfe leisten.
Dafür müssen sie eine besondere Ausbildung bekommen.
Dieser Kurs ist für Lehrer und Betreuer.
Hier lernen Sie viel über Not-Fälle mit Kindern.
Dabei machen Sie viele Übungen.
So sind Sie immer gut auf einen Not-Fall vorbereitet.

Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist 2 Jahre gültig.
Sie müssen den Kurs nach mindestens 2 Jahren immer neu machen.

Das Kurs-Angebot vom Deutschen Roten Kreuz

Dieser Kurs ist für Erst-Helfer in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen.
Aber auch andere Personen können mitmachen.
Zum Beispiel wenn sie viel mit Kindern machen. 

Der Kurs wird in Gruppen gemacht.
Es sind auch Gruppen mit mehr als 12 Personen möglich.
Dann macht das Deutsche Rote Kreuz den Kurs auch in Ihrer Einrichtung.

Hinweise

Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist nur 2 Jahre gültig.
Nach mindestens 2 Jahren müssen Sie wieder diesen Kurs machen.
Dazu gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.

Kostenübernahme Sonderregelung für Kindertageseinrichtungen

Die Kosten für die Aus- und Fortbildungen "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungsrichtungen für Kinder" übernimmt die zuständige Unfallkasse. Diese Kurse qualifizieren auch für die betriebliche Erste Hilfe an Erwachsenen. Die BG Wohlfahrtspflege erstattet den Unfallkassen ihren Kostenanteil. So haben Sie als KiTa nur noch einen Ansprechpartner für die Kostenübernahme.

Ausnahme: Einrichtungen bei denen auch die Kinder bei der BG Wohlfahrtspflege versichert sind! Dort ist weiterhin die BG Wohlfahrtspflege alleiniger Ansprechpartner und diese übernehmen auch die Kosten allein.

Bitte beantragen Sie eine Kostenübernahme schriftlich vor Kursbeginn bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt, Käsperstraße 31 39261 Zerbst/Anhalt oder via E-Mail an info(at)ukst.de .

Weitere Informationen erhalten Sie unter : https://www.ukst.de/de/impressum/aus-und-fortbildung-in-erster-hilfe-1447079620.html